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BGH, 15.12.1954 - 6 StR 301/54 |
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- BGH, 19.05.1954 - 6 StR 157/54
Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 6 StR 301/54
Dabei ist zwar auch das Verbrechen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erwähnt, das nicht zu den strafbaren Handlungen zählt, an die § 129 StGB anknüpft (vgl BGH NJW 1954, 1253). - BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54
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Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 6 StR 301/54
Hierzu rechnet nicht nur derjenige, der, wie die Revision meint, von höchster Stelle aus verantwortliche Funktionen ausübt, sondern jeder, der innerhalb der Verbindung entweder selbst mit wesentlichen Weisungsbefugnissen ausgestattet ist oder wer massgeblichen Einfluss auf das Zustandekommen von Weisungen übergeordneter an untergeordnete Stellen innerhalb der Verbindung ausübt (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1954 - 6 StR 283/54 -).
- BGH, 26.09.1956 - 6 StR 63/56
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Vorsteher sind also nicht nur die Personen, die als Organe der Verbindung mit Weisungsbefugnissen ausgestattet sind, sondern auch diejenigen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Zustandekommen von Weisungen innerhalb der Verbindung ausüben (vgl Urteile des Senats vom 8. Dezember 1954 - 6 StR 283/54 -, 15. Dezember 1954 - 6 StR 301/54 - und 7. März 1956 - 6 StR 92/55 -).